Einrichtung von Verwahrstellen

Das Landratsamt plant wegen der ASP-Gefahr, bis September neun Verwahrstellen für Wildschweinkadaver im Landkreis einzurichten.

Erstellt am

Das Landratsamt plant wegen der ASP-Gefahr, bis September neun Verwahrstellen für Wildschweinkadaver im Landkreis einzurichten und, zusammen mit dem Land, zu finanzieren.

Die Hegeringe müssen hierfür einen Betreuer bestellen und ihn honorieren. Hierzu sind 50 Euro pro Pächter/Jahr angedacht. Die Verwahrstellen dürfen bei einem eventuellen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest nur für durch die ASP verendete Wildschweine genutzt werden. Außerhalb dieser Zeit steht die Verwahrstelle für Aufbrüche und die Entsorgung von Decken und Fallwild zur Verfügung. Sie steht in keinem Fall für Haus- und Nutztiere (Hunde, Katzen, Vögel, Vieh usw.) zur Verfügung.

Geplante Verwahrstellen:

  • HR 2 Ilsfeld
  • HR 3 Bauhof in Löwenstein
  • HR 4 Straßenmeisterei in Neuenstadt
  • HR 5 Kläranlage in Widdern
  • HR 6 Erddeponie in Neudenau
  • HR 7 Recyclinghof in Schwaigern
  • HR 8 Straßenmeisterei in Bad Rappenau-Bonfeld
  • HR 9 Güglingen-Frauenzimmern
  • HR 10 Kläranlage in Eppingen